Drei Meldungen [Update II]

1. Heise online meldet, dass der "Weg frei für Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen" sei:
«Kern des Vorhabens ist es, einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider zu schaffen. Damit soll es einfacher werden, die Identität von möglichen Rechtsverletzern etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss gemäß dem Entwurf ein Richter entscheiden. Gegen diese Auflage hatten Musik- und Filmindustrie sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bei einer parlamentarischen Anhörung protestiert.» (Hervorhebung von mir)
Gulli bringt es auf den Punkt: "Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie. [...] Im Gesamten betrachtet, ein Meisterwerk der Lobby."

Update: Wie erwartet wurde am 11.04. der Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" vom Bundestag beschlossen (Pressemitteilung mit anschaulichen Beispielen); wenn der Bundesrat demnächst zustimmt, kann das Gesetzt bereits im Sommer diesen Jahres in Kraft treten. Neben dem Richtervorbehalt bei IP-Auskünften wurde immerhin eine Deckelung der Abmahngebühren beim ersten Urheberverstoß auf 100 Euro festgelegt. Es scheint aber einige schwammige Formulierungen zu geben, heise online und Golem.de bieten ausführliche Übersichten zum Gesetzesinhalt und zu Politikeraussagen.

Update II: Golem.de berichtet am 30.04. über ein thematisch verwandtes Urteil des Landgerichts Offenburg, welches faktisch den nötigen Gerichtsbeschluss bei Herausgabe von Providerdaten an Staatsanwaltschaft und Polizei negiert. 3DCenter kommentiert:
«Da die staatlichen Ermittler aber in typischen Filesharing-Fällen die IP-Adresse schließlich schon in der Hand haben und dafür dann "nur" noch den Kundenamen wollen, handelt es sich hier um einen Zugriff auf Bestandsdaten - und die sind wie gesagt mit der neuen Gesetzeslage nicht besonders geschützt. In der Summe gibt es somit einen Richtervorbehalt bei staatlicher Anforderung von Personendaten zu einer IP-Adresse nicht mehr. Technisch hat das Gericht hier sicherlich absolut recht, der Fehler ist anscheinend bei der Gesetzgebung passiert - wenn das ganze nicht womöglich sogar Absicht war. In jedem Fall konterkariert nun aber der aktuelle Gesetzestext die eigentliche Zielsetzung des Gesetzes in Datenschutzfragen, wonach zu Zeiten der Gesetzgebung ganz klar die Rede von einem Richtervorbehalt in solchen Fällen war.»
2. Spiegel Online berichtet von einer möglichen Abschaffung der Synchronisierung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, was aber in meinen Ohren nicht besonders plausibel klingt:
«Wenn es nach dem Willen des Europaparlaments geht, sollen Fernsehfilme in Deutschland bald im Original und mit Untertiteln gezeigt werden. Selbst die "Tagesschau" wäre betroffen.»
3. Damit hätte wohl keiner gerechnet! Wie Golem.de ausführt, wird die "Wertgrenze für zollfreie Warensendungen deutlich erhöht":
«Einkäufe in Onlineshops von Ländern außerhalb der EU dürften ab Ende 2008 einfacher werden. Das Bundesfinanzministerium weist auf eine Anhebung der Wertobergrenze für zollfreie Kleinsendungen von 22,- auf 150,- Euro hin.»

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